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Transparenzpflichten gelten in

Tage

Die KI-Verordnung gilt bald auch für Ihr Unternehmen

Ein Chatbot auf der Website? ChatGPT im Büro? Software, die Bewerbungen filtert? Dann haben Sie Pflichten — einige davon gelten schon jetzt. Finden Sie in 10 Minuten heraus, wo Sie stehen.

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der KMU in der EU haben noch nicht begonnen

KI steckt überall in Ihrem Unternehmen — auch dort, wo Sie es nicht erwarten

Die KI-Verordnung gilt nicht nur für Technologieunternehmen. Das Gesetz richtet sich danach, was Sie nutzen: das Matching in Ihrer Recruiting-Software, der Chatbot Ihres Webshops, die intelligente Kamera am Eingang, der ChatGPT-Tab, den Mitarbeitende heimlich offen haben.

  • Seit dem 2. Februar 2025 ist die KI-Schulung der Mitarbeitenden bereits gesetzlich vorgeschrieben — kaum jemand weiß das.

  • Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten; die Hochrisiko-Anforderungen werden voraussichtlich auf den 2. Dezember 2027 verschoben (noch nicht endgültig).

  • Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Umsatzes können die Geldbußen bei den schwersten Verstößen betragen.

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Hohes Risiko

🟡

Chatbot auf der Website

Transparenzpflicht

🟢

Interne ChatGPT-Nutzung

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Harry Stuurman

Harry Stuurman

KI-Spezialist & Unternehmer · HS Services

Über mich

Ich bin Harry Stuurman. Ich arbeite seit 25 Jahren in der IT und führe seit 2008 mein eigenes Unternehmen, HS Services. In meiner täglichen Arbeit als AI & EdTech Lead im internationalen Bildungswesen tue ich zudem genau das, was die KI-Verordnung heute von jedem Unternehmen verlangt: Ich habe eine Responsible-AI-Richtlinie verfasst, beurteile gemeinsam mit einem Datenschutzbeauftragten, welche KI-Tools verantwortungsvoll eingesetzt werden können, und habe über 500 Fachkräfte im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI geschult.

Gerade durch diese Arbeit fällt mir auf, wie sehr fast jede Organisation damit ringt. Nicht aus Unwillen, sondern weil niemand den Überblick hat. Unternehmen wissen oft nicht einmal, dass sie KI nutzen — sie steckt in der Bewerbungssoftware, im Chatbot, in den Tools, mit denen Mitarbeitende heimlich arbeiten. Geschweige denn, dass sie wissen, dass seit Februar 2025 bereits eine gesetzliche Schulungspflicht für alle gilt, die mit KI arbeiten.

Diese Kombination — eine Richtlinie schreiben zu können und sie zugleich in der Praxis zum Funktionieren zu bringen — ist genau das, was KMU jetzt brauchen. Deshalb gibt es diesen Scan: die Fragen, die ein guter Berater stellen würde, in verständlicher Sprache, zu einem Preis, der für jedes KMU machbar ist. Damit Sie nicht erst dann erfahren, wo Sie stehen, wenn ein Kunde oder eine Aufsichtsbehörde danach fragt.

Verfasser einer Responsible-AI-Richtlinie500+ Mitarbeitende in KI geschultVorsitzender der AI-Policy-Arbeitsgruppe25+ Jahre in der ITTEDx-Redner

Die KI-Verordnung der EU, verständlich erklärt

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die erste umfassende europäische Verordnung, die speziell Regeln für die Entwicklung und die Nutzung künstlicher Intelligenz aufstellt. KI fiel auch zuvor schon unter andere Regeln, etwa das Datenschutzrecht. Das hartnäckige Missverständnis ist, dass das Gesetz nur für Technologieunternehmen gilt, die KI entwickeln. Das stimmt nicht: Auch Organisationen, die KI lediglich nutzen, fallen darunter.

Gilt das auch für mein Unternehmen?

Die Verordnung unterscheidet verschiedene Rollen, darunter Anbieter (die KI entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen) und Betreiber (die ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich nutzen). Wenn Sie KI einsetzen, um Texte zu schreiben, Bewerber zu beurteilen oder Kundenfragen zu beantworten, sind Sie in der Regel Betreiber — die genaue Definition steht in Artikel 3. Ob das Gesetz auf Sie zutrifft, hängt nicht von Ihrer Branche oder Größe ab; auch Selbstständige und KMU fallen darunter. Beachten Sie: Die Verordnung ist risikobasiert. Wie umfangreich Ihre Pflichten sind, hängt davon ab, was das KI-System tut — von verboten und hochriskant bis begrenzt oder minimal risikobehaftet. Für viele alltägliche Anwendungen gelten begrenzte oder keine zusätzlichen Pflichten, und für KMU und Start-ups sieht das Gesetz zudem Erleichterungen vor.

Wahrscheinlich nutzen Sie bereits KI

KI steckt oft tiefer im Arbeitsalltag, als Sie vermuten: der Chatbot auf Ihrer Website, die Text- und Bildgeneratoren, die Mitarbeitende nutzen, Software, die Bewerbungen vorsortiert, oder intelligente Kameras in einem Geschäft oder Lager. Beachten Sie: Dieselbe Art von Tool kann je nach Nutzung in ganz unterschiedliche Kategorien fallen — von einer leichten Transparenzpflicht bis zu den strengsten Regeln und in Einzelfällen sogar einem Verbot. Welches Regime auf Ihre Anwendung zutrifft, hängt stark von der konkreten Nutzung ab. Der erste Schritt besteht daher darin, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wo KI in Ihrem Unternehmen steckt.

Der Zeitplan — und was sich kürzlich geändert hat

Die Verordnung wird stufenweise eingeführt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Bemühenspflicht im Bereich der KI-Kompetenz (Artikel 4) und das Verbot bestimmter Praktiken (Artikel 5). Am 2. August 2025 folgten unter anderem die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, der Governance-Rahmen und das Bußgeld- und Durchsetzungsregime. Am 2. August 2026 wird die Verordnung weitgehend anwendbar, einschließlich der Transparenzpflichten (Artikel 50). Die Anforderungen für eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III) sollten ebenfalls am 2. August 2026 in Kraft treten, doch nach einer vorläufigen EU-Einigung (dem "Digital Omnibus", Mai 2026) werden sie voraussichtlich auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Diese Einigung ist noch nicht endgültig festgelegt; die genauen Daten können sich also noch ändern.

Die Geldbußen steigen in Kategorien an (Artikel 99). Für die verbotenen Praktiken gilt die höchste Obergrenze: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist. Für andere Verstöße liegen die Höchstbeträge niedriger (bis zu 15 Millionen oder 3 %). Für KMU und Start-ups gilt hingegen der niedrigere der beiden Beträge.

Warum ein Scan statt eines teuren Beratungsprojekts

Ein Beratungsprojekt, um zu ermitteln, wo Ihr Unternehmen mit KI steht, kann schnell Hunderte bis Tausende Euro kosten. Der AI Act Wise liefert eine vergleichbare erste Bestandsaufnahme in etwa zehn Minuten, zu einem festen Betrag, den Sie im Voraus kennen. Sie beantworten Fragen in verständlicher Sprache; das Ergebnis beruht auf dem Text der Verordnung und gibt einen ersten Hinweis darauf, welche Aspekte für Ihre Situation relevant sein können. Es ist ein Hilfsmittel — keine vollständige, maßgeschneiderte rechtliche Bewertung —, mit dem Sie ein klares erstes Bild erhalten, bevor Ihnen Kosten entstehen.

Diese Informationen sind allgemeiner Natur, geben den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar. Vorschriften und Anwendungsdaten können sich ändern. Der AI Act Wise ist ein Instrument zur Selbstbewertung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1689; ziehen Sie für Ihre konkrete Situation bei Bedarf eine Fachperson hinzu.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für KMU?

Ja. Die Anwendbarkeit hängt nicht von Ihrer Unternehmensgröße ab — auch KMU und Organisationen, die KI lediglich nutzen (Betreiber), fallen darunter, nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln. Die Verordnung enthält jedoch besondere Bestimmungen zugunsten von KMU und Start-ups, etwa eine günstigere Berechnung der Geldbußen und einen vorrangigen Zugang zu Reallaboren. Welche Pflichten Sie treffen, hängt davon ab, wie und wofür Sie KI einsetzen — genau das zeigt der Scan.

Wir nutzen nur ChatGPT oder Copilot — muss ich dann etwas tun?

Wahrscheinlich ja. Die Verordnung stellt nicht auf den Namen eines Tools ab, sondern auf dessen Nutzung und das damit verbundene Risiko. Seit dem 2. Februar 2025 muss jeder, der KI einsetzt, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Mitarbeitenden sorgen (Artikel 4). Wie Sie solche Tools einsetzen, bestimmt mit, welche weiteren Regeln gelten; der Scan zeigt das für Ihre Situation auf.

Was muss ich jetzt schon tun?

Seit dem 2. Februar 2025 gelten zwei Dinge: die Bemühenspflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Mitarbeitenden zu gewährleisten, die mit KI arbeiten (Artikel 4), und ein Verbot bestimmter verbotener Praktiken im KI-Bereich (Artikel 5). Ein guter erster Schritt ist, sich Klarheit darüber zu verschaffen, welche KI Ihre Organisation nutzt und wofür — danach sehen Sie, was konkret für Sie relevant ist.

Was ändert sich rund um den 2. August 2026?

Zu diesem Zeitpunkt wird die Verordnung weitgehend anwendbar, einschließlich der Transparenzpflichten (Artikel 50). Die Anforderungen für eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III) sollten ebenfalls am 2. August 2026 in Kraft treten, doch nach einer vorläufigen EU-Einigung (dem „Digital Omnibus“, Mai 2026) werden sie voraussichtlich auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Diese Einigung ist noch nicht endgültig; die genauen Daten können sich noch ändern.

Was kostet ein Verstoß?

Die Verordnung sieht ein gestaffeltes Bußgeldsystem vor (Artikel 99). Der höchste Satz — bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes — gilt für die schwersten Verstöße, die verbotenen Praktiken im KI-Bereich. Für andere Verstöße liegen die Höchstbeträge niedriger (bis zu 15 Millionen oder 3 %). Für KMU und Start-ups gilt zudem der niedrigere der beiden Beträge.

Führen Sie die Maßnahmen auch für mich aus?

Nein. Der Scan und der Bericht geben Ihnen einen klaren Fahrplan: was ansteht, was Sie regeln müssen und bis wann. Die Umsetzung — Schulungen organisieren, Hinweise ergänzen, Prozesse anpassen — übernehmen Sie selbst oder mit Ihren eigenen Lieferanten und Beratern. So bleibt der Bericht bezahlbar und unabhängig.

Ist dies eine Rechtsberatung?

Nein. Der AI Act Wise ist ein Instrument zur Selbstbewertung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1689 und liefert allgemeine Informationen. Bei Hochrisikosystemen oder im Zweifelsfall empfehlen wir, eine spezialisierte Juristin oder einen spezialisierten Juristen zu konsultieren; der Bericht bietet Ihnen dafür genau die richtige Ausgangsposition.

Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre Antworten werden ausschließlich zur Erstellung Ihres Berichts verwendet. Wir verkaufen keine Daten und versenden keinen Spam. Die Zahlung erfolgt über Mollie (iDEAL, Kreditkarte). Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was kostet der Bericht?

Der Bericht kostet 149 € inklusive 21 % MwSt., einmalig. Eine vergleichbare Bestandsaufnahme durch einen Berater kostet schnell 2.000 € und mehr, und Nichtstun kann Sie bei einer Durchsetzung oder einem kritischen Kunden weit teurer zu stehen kommen. Das kostenlose Ergebnis vermittelt Ihnen bereits ein ehrliches Bild — der Bericht ist für alle, die es festhalten und angehen möchten. Wir berechnen auf jede Bestellung 21 % niederländische MwSt. und wenden keine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (innergemeinschaftlich 0 %) an.

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